Dr. Matthias Scholtze in Bischofshofen –mit Fokus auf Behandlung in der Pubertät

Ab wann gilt man als Jugendlicher?

Normalerweise definiert man das über das Lebensalter: junge Menschen ab 12 und bis 18 Jahre werden „Jugendliche“ genannt. Spätestens aber mit dem Einsetzen der Pubertät verändern sich junge Menschen nicht nur körperlich, sondern auch in allen anderen Bereichen. Persönlichkeitsentwicklung, Ernährung und keimende Sexualität stellen für diesen Altersabschnitt herausfordernde Probleme dar, die nicht nur in der Eigenverantwortung der Heranwachsenden, sondern auch in der medizinischen Betreuung liegen. 

Wir versuchen daher in unserer Ordination, in diesem wesentlichen Lebensabschnitt die Probleme der Jugendlichen unbedingt sehr ernst zu nehmen und uns ihnen zu stellen.

Jugendheilkunde und Pädiatrie

Der Begriff Pädiatrie stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie "die kinderärztliche Kunst" und bezeichnet die Lehre von der Entwicklung des kindlichen und jugendlichen Organismus, seiner Erkrankungen und deren Behandlung. Der Begriff Pädiatrie ist im offiziellen Sprachgebrauch abgelöst worden durch die Bezeichnung Kinder- und Jugendmedizin.

Sie erstreckt sich über alle Teilgebiete der klinischen Medizin und umfasst die Erkennung und Behandlung aller körperlichen und seelischen Erkrankungen und deren Prävention.

Ein wichtiges Thema: Prävention

Die Kinder- und Jugendheilkunde kann durch Prävention die Grundlage für mehr Lebensqualität im Kindes- aber auch im Erwachsenenalter schaffen. So werden zum Beispiel die Anlagen für die Entstehung von Fettleibigkeit zum Teil schon im Mutterleib festgelegt. Zu starke Gewichtszunahme in den ersten Lebensjahren ist ein weiterer Risikofaktor. Daher wird es zu einer immer wichtigeren Aufgabe der Kinderärzte, Vorsorgeprogramme zu initiieren. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Vertrauen Sie sich und Ihre Kinder bitte unserer Ordination an – Ihre Kinder werden es Ihnen langfristig mit guter Gesundheit danken.


SVA Versicherte haben die Möglichkeit sich im Alter von 6 - 18 Jahren einmal jährlich kostenlos untersuchen zu lassen. Dafür stellt Ihnen die SVA Versicherung einen "Gesundheitshunderter" zur Verfügung: 100 € werden für Sportbezogene Ausgaben (Kurse, Sportwochen, Sportutensilien) bezahlt.

Vereinbaren Sie einen Termin dafür bei uns.